Bitte beachten:
Erforderliche Vorbeglaubigungen Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen, Produktlisten, Analysen- und TÜV Zertifikate, Freiverkaufsbescheinigungen u.a. müssen von der für Ihren Firmensitz zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) beglaubigt sein. Gesundheits- Genusstauglichkeits- und Radioaktivitätsbescheinigungen für Lebensmittel, Lebensmittelzusätze, Fleisch- oder Geflügelprodukte und Getränke müssen von Ihrem zuständigen Gesundheits- bzw. Veterinäramt, oder alternativ vom Regierungspräsidium beglaubigt sein.
Alle urkundlichen Dokumente wie zum Beispiel Vollmachten (Power of Attorney), Agenturverträge (Agency Agreement), Bestätigungen und Änderungen derselben, Verpflichtungserklärungen, Handelsregisterauszüge, Bewerbungen für Ausschreibungen, von einem allgemein ermächtigten Übersetzer angefertigte und gestempelte Übersetzungen müssen vom Präsidenten des zuständigen Landgerichts beglaubigt sein.
Sonstige Bedingungen
Es werden keine elektronischen Stempel/Unterschriften akzeptiert. Stempel auf einer Blanco-Seite werden nicht legalisiert.
Ein Dokument aus mehreren Seiten muss an der Ecke zusammen geheftet und mit einem Stempel der IHK/Landgericht versehen sein.
Die Dokumente müssen im Original eingereicht werden. Von jedem eingereichten Dokument ist eine Kopie zum Verbleib beim Konsulat beizufügen.
Dokumente, die in deutscher Sprache ausgefertigt sind (z.B. ein Handelsregisterauszug) können nur dann legalisiert werden, wenn eine Übersetzung in die arabische oder die englische oder die französische Sprache beigefügt ist.
Von einem vereidigten Übersetzer angefertigte und gestempelte Übersetzungen müssen, wie oben erwähnt, vom zuständigen Landgerichtspräsidenten beglaubigt sein und erfordern zusätzliche Gebühren von € 75,00.
Wenn die Kopie eines Dokuments legalisiert werden soll, so ist dies nur möglich, wenn der Originalstempel der deutschen Behörde angebracht wurde.
Zuständigkeit für konsularische Dienstleitungen
Für alle konsularischen Dienstleistungen (Legalisierungen, Vollmachten etc.) sind die jeweiligen Konsulate zuständig. Legalisierungen, welche an ein Konsulat geschickt werden, das nicht für das Bundesland der Vorbeglaubigung zuständig ist, werden in jedem Fall zurückgeschickt.
Regionale Zuständigkeitsbereiche:
Konsularbezirk Ost: Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt: Botschaft der Arabischen Republik Ägypten
Konsularbezirk Nord: Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein: Ägyptisches Generalkonsulat Hamburg
Konsularbezirk Süd-West: Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland: Ägyptisches Generalkonsulat Frankfurt
Bearbeitungszeit
bis zu 14 Tagen
Kosten
Konsulatsgebühr | Berlin | Hamburg | Frankfurt | |
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Kommerz. Dokumente | pro Dokument | 203,00 € | 203,00 € | 205,00 € |
Übersetzung oder mehrsprachiger Dokumente | pro Dokument | 78,00 € | 78,00 € | 79,00 € |
Versand in das Konsulat | 59,50 € | 59,50 € |