Irak
Bitte Beachten
Nur Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen für das gesamte Bundesgebiet werden vom Commercial Attaché legalisiert.
Alles andere wird vom Konsulat legalisiert.
Bitte beachten:
- Vor Einreichung der Dokumente bei der Ghorfa, müssen alle Handelsdokumente (Ursprungszeugnis, Handelsrechnung) von der IHK beglaubigt werden.
- Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen können nur gemeinsam legalisiert werden.
- Ist im Ursprungszeugnis ein Drittland aufgeführt, ist darüber eine Kopie des Ursprungszeugnisses aus dem Herstellerland beizulegen.
- Alle Seiten eines Dokuments sind mit einem amtlichen Eckstempel zu versehen
- Die Handelsabteilung der Botschaft Irak akzeptiert die Begleichung der Gebühren ausschließlich per Scheck.
Die Wirtschaftsabteilung nimmt KEIN BARGELD AN - Die Invoice Nr. ist auf dem Ursprungszeugnis zu notieren.
- Im Feld 3 des Ursprungszeugnisses sind die Herstellerländer genauestens angegeben. z.B. nur EU reicht nicht aus.
- Vollmachten und andere Dokumente müssen vom Notar beglaubigt werden. Danach von Landgericht oder Regierungspräsidenten und der BfAA*. Dann geben wir sie zur Ghorfa*.
- * Können wir machen
Folgende Papiere sind in Kopie beizulegen:
- Für Exporte von Nahrungsmittel ist ein amtlich ausgestelltes Gesundheitszeugnis (legalisiert von der Konsularabteilung) mit einzureichen.
- Für Medikamente ist ein Analysezertifikat notwendig (legalisiert von der Konsularabteilung)
- Ladeschein (Konnossement)
- Warentestzertifikat (Certificate of Conformity ausschließlich akzeptiert von HQTS China und Intertek Int. Limited UK)
Gebühren für jedes Dokument im Konsulat Berlin Handelsvollmachten, Verträge und weitere juristische Handelsdokumente (je Exemplar) | 160,00 € |
Patentbescheinigungen | 160,00 € |
Testzertifikate je Exemplar (SGS-Zertifikate werden nicht legalisiert), Packlisten | 160,00 € |
Handelszertifikate | 160,00 € |
Bitte beachten:
- Alle Dokumente müssen durch die Ghorfa* beglaubigt werden.
- Vor Einreichung der Dokumente bei der Ghorfa ist eine Endbeglaubigung durch das Bundesverwaltungsamt (BfAA)* erforderlich.
- Alle Seiten eines Dokuments sind mit einem amtlichen Eckstempel zu versehen.
- Eine Kopie für die Botschaft muss mit den Dokumenten eingereicht werden. Wird von uns angefertigt, wenn alle Stempel vorhanden sind.
- * Können wir durchführen
Letzte Änderung: 22.02.2023