Süd Korea
Visumfreie Einreise mit K-ETA
Die seit dem 13. April 2020 aufgrund von Covid-19 geltende vorübergehende Aussetzung der visumsfreien Einreise wird für die EU und den Schengen-Raum ab dem 1. September 2021 (Mittwoch) um 00:00 Uhr aufgehoben. Mit der Aufhebung der vorübergehenden Aussetzung der visumsfreien Einreise werden Kurzzeitaufenthalte (weniger als 90 Tage) wieder ohne Visum möglich sein. Allerdings muss die elektronische Reisegenehmigung (K-ETA: Korea Electronic Travel Autorisation) mindestens 72 Stunden vor der Abreise online über die K-ETA Website (www.k-eta.go.kr) oder die K-ETA App beantragt werden. Weitere Informationen zu K-ETA und der Beantragung finden Sie unter Mitteilungen (08.07.2022) und auf der K-ETA Website.
Für Erwerbstätigkeiten / Technischen Service / Montagearbeiten etc. muss jedoch wie bisher ein Visum beantragt werden.
Für Deutsche Staatsangehörige
- Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen kein Visum, wenn folgende Reisegründe vorliegen:
- Tourismus
- Transit in ein anderes Land
- Geschäftsgespräche (z.B. Teilnahme an einer Besprechung, Konferenz oder Vertragsabschluss)
- Nicht Deutsche Antragsteller benötigen:
- EU-Bürger: eine Aktuelle Meldebescheinigung
- nicht EU-Bürger: einen gültigen Aufenthaltstitel
- Visa Typ D-9-2 sind folgende Unterlagen einzureichen:
- für Techniker, Monteure und andere Erwerbstätigkeiten
1. Ein komplett ausgefüllten Visumantrag
2. Ein farbiges Passfoto
3. Ein Reisepass
4. Ein Entsendung Schreiben / Kostenübernahme
5. Eine Einladung
6. Registrierungsurkunde aus Süd Korea (nicht älter als 3 Monate)
7. Ein Vertrag über den Kauf / Verkauf von Maschinen
8. Eine PO
9. Den Nachweis über gezahlte Steuern ("TAX PAYMENT") für die letzten 12 Monate
11. Ein Auftrag
Visa Typ C 4-5
Für Antragsteller die einen Kundenbesuch, Maschineninstallation, Baustellenbetreuung, Schulungen oder ähnliche Tätigkeiten durchführen.
2. Ein farbiges Passfoto 3. Ein Reisepass
4. Ein Entsendung Schreiben / Kostenübernahme
5. Eine Einladung
6. Registrierungsurkunde aus Süd Korea (nicht älter als 3 Monate)
7. Ein Vertrag über den Kauf / Verkauf von Maschinen
8. Eine PO
9. Den Nachweis über gezahlte Steuern ("TAX PAYMENT") für die letzten 12 Monate
11. Ein Auftrag
- Die Botschaft behält sich das Recht vor, weitere Unterlagen nach zu fordern, die Bedingungen, die
- Bearbeitungszeiten und die Gebühren, auch kurzfristig, zu ändern