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Süd Korea

Visumfreie Einreise mit K-ETA

Die seit dem 13. April 2020 aufgrund von Covid-19 geltende vorübergehende Aussetzung der visumsfreien Einreise wird für die EU und den Schengen-Raum ab dem 1. September 2021 (Mittwoch) um 00:00 Uhr aufgehoben.  Mit der Aufhebung der vorübergehenden Aussetzung der visumsfreien Einreise werden Kurzzeitaufenthalte (weniger als 90 Tage) wieder ohne Visum möglich sein. Allerdings muss die elektronische Reisegenehmigung (K-ETA: Korea Electronic Travel Autorisation) mindestens 72 Stunden vor der Abreise online über die K-ETA Website (www.k-eta.go.kr) oder die K-ETA App beantragt werden. Weitere Informationen zu K-ETA und der Beantragung finden Sie unter Mitteilungen (08.07.2022) und auf der K-ETA Website.

Für Erwerbstätigkeiten / Technischen Service / Montagearbeiten etc. muss jedoch wie bisher ein       Visum beantragt werden.

     Für Deutsche Staatsangehörige

  • Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen kein Visum, wenn folgende Reisegründe vorliegen:
  • Tourismus
  • Transit in ein anderes Land
  • Geschäftsgespräche (z.B. Teilnahme an einer Besprechung, Konferenz oder Vertragsabschluss)
  • Nicht Deutsche Antragsteller benötigen:
  • EU-Bürger: eine Aktuelle Meldebescheinigung
  • nicht EU-Bürger: einen gültigen Aufenthaltstitel

  • Visa Typ D-9-2 sind folgende Unterlagen einzureichen:
  • für Techniker, Monteure und andere Erwerbstätigkeiten
  •        1. Ein komplett ausgefüllten Visumantrag
           2. Ein farbiges Passfoto
           3. Ein Reisepass
           4. Ein Entsendung Schreiben / Kostenübernahme
           5. Eine Einladung
           6. Registrierungsurkunde aus Süd Korea (nicht älter als 3 Monate)
           7. Ein Vertrag über den Kauf / Verkauf von Maschinen
           8. Eine PO
           9. Den Nachweis über gezahlte Steuern ("TAX PAYMENT") für die letzten 12 Monate    

     11. Ein Auftrag

     Visa Typ C 4-5

        Für Antragsteller die einen Kundenbesuch, Maschineninstallation, Baustellenbetreuung, Schulungen      oder ähnliche Tätigkeiten durchführen.
      2. Ein farbiges Passfoto
      3. Ein Reisepass
      4. Ein Entsendung Schreiben / Kostenübernahme
      5. Eine Einladung
      6. Registrierungsurkunde aus Süd Korea (nicht älter als 3 Monate)
      7. Ein Vertrag über den Kauf / Verkauf von Maschinen
      8. Eine PO
      9. Den Nachweis über gezahlte Steuern ("TAX PAYMENT") für die letzten 12 Monate     

     11. Ein Auftrag

  • Die Botschaft behält sich das Recht vor, weitere Unterlagen nach zu fordern, die Bedingungen, die 
  • Bearbeitungszeiten und die Gebühren, auch kurzfristig, zu ändern