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Süd Korea

Visumfreie Einreise mit K-ETA

Die seit dem 13. April 2020 aufgrund von Covid-19 geltende vorübergehende Aussetzung der visumsfreien Einreise wird für die EU und den Schengen-Raum ab dem 1. September 2021 (Mittwoch) um 00:00 Uhr aufgehoben.  Mit der Aufhebung der vorübergehenden Aussetzung der visumsfreien Einreise werden Kurzzeitaufenthalte (weniger als 90 Tage) wieder ohne Visum möglich sein. Allerdings muss die elektronische Reisegenehmigung (K-ETA: Korea Electronic Travel Authorization) mindestens 72 Stunden vor der Abreise online über die K-ETA Website (www.k-eta.go.kr) oder die K-ETA App beantragt werden. Weitere Informationen zu K-ETA und der Beantragung finden Sie unter Mitteilungen (08.07.2022) und auf der K-ETA Website.

Für Erwerbstätigkeiten / Technischen Service / Montagearbeiten etc. muss jedoch wie bisher ein Visum beantragt werden.

Für Deutsche Staatsangehörige

  • Deutsche Staatsangehörige benötigen für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen kein Visum, wenn folgende Reisegründe vorliegen:
  • Tourismus
  • Transit in ein anderes Land
  • Geschäftsgespräche (z.B. Teilnahme an einer Besprechung, Konferenz oder Vertragsabschluss)

  • Die Botschaft behält sich das Recht vor, weitere Unterlagen nach zu fordern, die Bedingungen, die Bearbeitungszeiten und die Gebühren, auch kurzfristig, zu ändern