Bitte beachten:
1. Beglaubigungen und Legalisierungen können nur für Firmen, die sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden, vorgenommen werden.
2. Verträge und Vollmachten sind auf ihrem eigenen Kopfbogen zu schreiben und durch einen Notar und das zuständige Landesgericht vorzubeglaubigen (Vollmachten und Verträge nur einsprachig einreichen).
3. Handelsregisterauszug ist vom Amtsgericht und Landgericht vorzubeglaubigen.
4. Für die Bescheinigung des Patentamtes genügt eine Beglaubigung durch das Patentamt.
5. Zertifikate und Herstellererklärungen sind durch einen Notar und das zuständige Landesgericht vorzubeglaubigen.
6. Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen sind durch die IHK vorzubeglaubigen.
7. Auf allen einzureichenden Dokumenten ist die genaue Empfängeradresse in Kuwait anzugeben. Auf Dokumenten zu Punkt 5. sind das Ursprungsland sowie der Hersteller der Waren zu vermerken. Werden Materialien verwendet, die nicht aus dem Herstellerland sind, ist auch deren Ursprungsland anzugeben.
Konsulatsgebühren:
Dokumentenart | je Exemplar |
Handelsrechnungen | 50,-- € |
Ursprungszeugnis, Packliste | 75,-- € |
Zertifikate und Herstellererklärungen | 25,-- € |
Bescheinigungen des Patentamtes | 25,-- € |
Verträge und Vollmachten | 25,-- € |
Bearbeitungszeit
bis zu 14 Tagen