Für die Botschaft müssen die Dokumente von der IHK (bzw. Landgericht) vor beglaubigt sein.
Im Feld 3 des UZ ist das Herstellerland bzw. sind die Länder genauestes anzugeben. Europäische Union ist nicht ausreichend.
Auf der Rückseite jedes UZ ist folgende Klausel anzugeben. "We hereby declare that the mentioned is being exported on our ownaccount. The goods are of pure German origin". (Bitte beachten Sie: "merchandise" für Ware, "foodstoff" für Lebensmittel). Stammt die Ware aus mehreren Ländern, müssen die Länder in der Klausel entsprechend aufgezählt sein.
Das Originaldokument soll als solches gekennzeichnet sein und sich von der Kopie unterscheiden.
Die Beglaubigung durch die Ghorfa ist erforderlich.
Gebühren
Dokument | Original | Kopie - wenn erforderlich |
Handelsrechnung bis 10 000,- USD | 250,00 € | 125,00 € |
Handelsrechnung von 10 001 - 50 000,- USD | 350,00 € | 175,00 € |
Handelsrechnung von 50 001 - 100 000,- USD | 500,00 € | 250,00 € |
Handelsrechnung über 100 000 USD | 750,00 € | 375,00 € |
Ursprungszeugnis | 100,00 € | 50,00 € |
Gesundheitszeugnis | 150,00 € | 150,00 € |
Handelsvertrag / Trade Contract | 200,00 € | 200,00 € |
Handelsvollmacht | 300,00 € | 150,00 € |
Handelsregisterauszug | 150,00 € | 150,00 € |
Alle weiteren Handelserklärungen | 150,00 € | 150,00 € |
Die Botschaft behält sich das Recht vor jederzeit, auch kurzfristig, die Gebühren und die Bestimmungen zu ändern.