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Oman

Für die Botschaft müssen die Dokumente vor vor beglaubigt sein.

1. Verträge und Vollmachten durch einen Notar und das zuständige Landgericht.
2. Handelsregisterauszug durch Amts und Landgericht.
3. Bescheinigung vom Patentamt genügt eine Beglaubigung durch das Patentamt.
4. Zertifikate und Herstellererklärungen sind durch einen Notar und das zuständige Landgericht.
5. Ursprungszeugnisse und Handelsrechnungen sind durch die IHK zu beglaubigen.
    Im Feld 3 des UZ ist das Herstellerland bzw. sind die Länder genauestes anzugeben. Europäische            Union ist nicht ausreichend.
   Auf der Rückseite jedes UZ ist folgende Klausel anzugeben. "We hereby declare that the mentioned        is being exported on our ownaccount. The goods are of pure German origin". (Bitte beachten Sie:            "merchandise" für Ware, "foodstoff" für Lebensmittel). Stammt die Ware aus mehreren Ländern,              müssen die Länder in der Klausel entsprechend aufgezählt sein.

Das Originaldokument  soll als solches gekennzeichnet sein und sich von der Kopie unterscheiden.

Die Beglaubigung durch die Ghorfa ist erforderlich.

Nach der Beglaubigung durch die Ghorfa müssen die Dokumente Online beglaubigt werden.

Gebühren

Dokument
Original Kopie - wenn erforderlich
Handelsrechnung bis 10 000,- USD 250,00 € 125,00 €
Handelsrechnung von 10 001 - 50 000,- USD 350,00 € 175,00 €
Handelsrechnung von 50 001 - 100 000,- USD 500,00 € 250,00 €
Handelsrechnung über 100 000 USD 750,00 € 375,00 €
Ursprungszeugnis 100,00 €   50,00 €
Gesundheitszeugnis 150,00 € 150,00 €
Handelsvertrag / Trade Contract 200,00 € 200,00 €
Handelsvollmacht 300,00 € 150,00 €
Handelsregisterauszug 150,00 € 150,00 €
Alle weiteren Handelserklärungen 150,00 € 150,00 €

Die Botschaft behält sich das Recht vor jederzeit, auch kurzfristig, die Gebühren und die Bestimmungen zu ändern.

Stand 25.03.2025